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Philosophie - Gutachten höchster Qualität

Ziel unserer Arbeit ist, Gutachten zu erstellen, die höchsten Qualitätsstandards sowie den Anforderungen des Bundesgerichts entsprechen und auf der Grundlage des aktuellen Standes des medizinischen Wissens verfasst sind.

 

Neutralität ist zentraler Bestandteil unserer Arbeit als medizinische Experten.

Die Fragestellungen bezüglich versicherungsrechtlicher Schadensfälle werden zunehmend komplexer. Die Beurteilung nur nach Einzeldisziplinen dient somit weder dem von einem Unfall oder einer Krankheit betroffenen Versicherten noch der praktischen Umsetzung des Sozialversicherungsrechtes. Viel mehr bedarf es der interdisziplinären, im Konsens erarbeiteten Beurteilung.

Da bei versicherungsmedizinischen Fragen in der Regel die Unfallfolgen am Bewegungsapparat oder Folgen nach Schädel-Hirn-Verletzungen im Vordergrund stehen, sind Konsensbeurteilungen mit Zusammenarbeit von orthopädischem Chirurgen bzw. Traumatologen, Rheumatologen, Neurologen, Psychiatern bzw. Psychosomatiker erforderlich.

Ferner sind Kenntnisse und diagnostische Verfahren aus dem Bereich der Neuropsychologie eine wichtige Voraussetzung. Basierend auf dieser Überzeugung und unserer langjährigen Zusammenarbeit sind wir in der Gutachterstelle gutso institutionell zusammengefasst.
(Als GmbH im Handelsregister eingetragen)

Medizinische Informationen

ANGEBOT

Im Auftrag von Rechtsanwendern erstellen wir mono-, bi- und polydisziplinäre medizinische Gutachten sowie Aktengutachten im UVG-Bereich.

Zudem erstellen wir Low-level Assessments/Plausibilisierungen zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit.

Zu unseren Auftraggebern zählen 

  • Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA)

  • Private Unfall- und Kranken- und Haftpflichtversicherungen

  • Gerichte

Anfragen für Gutachten können - falls gewünscht  - im Vofeld via e-mail an einen medizinischen Experten (Prof. Dr. B. Radanov) gerichtet werden und auch telefonisch vorbesprochen werden. 

Medizinische Gutachten

Das medizinische Gutachten ist eine sachbezogene und unter Berücksichtigung der neusten wissenschaftlichen Forschungsergebnisse nach bestem Wissen und Gewissen verfasste, umfassende, objektive und neutral-fachliche Stellungnahme zur Klärung eines medizinischen Sachverhalts. Die Schlussfolgerungen des Gutachtens werden gemäss einer konkreten Fragestellung gezogen.

Das Gutachten enthält folgende Punkte: einen fachärztlichen Bericht, eine fachliche Beurteilung der Geschehnisse, eine genaue Zuordnung der beklagten, beziehungsweise objektiv feststellbaren Gesundheitsstörung (Diagnose[n]), der Funktionalität sowie der Therapiemöglichkeiten und den detaillierten Angaben bezüglich der Auswirkungen der diagnostizierten Gesundheitsstörung(en). 

Das Gutachten wird für Rechtsanwender verfasst und soll auf Basis der gesetzlichen Grundlage zur Entscheidungsfindung der zu treffenden Massnahmen beitragen.

Wie wird eine medizinische Begutachtung durchgeführt?

Fast ausnahmslos wird das Gutachten von Fachpersonen verfasst, welche die zu beurteilende versicherte Person nicht kennen. Deshalb ist für ein Gutachten eine komplette medizinische Dokumentation erforderlich, die es den begutachtenden Ärzten ermöglicht, die Entwicklung der gesundheitlichen Störung von Beginn bis zum Zeitpunkt der Begutachtung zu analysieren.

Eine detaillierte und widerspruchsfreie medizinische Dokumentation ist dabei von unschätzbarer Bedeutung. Dennoch ist es unerlässlich, die Patientin/den Patienten durch eine beauftragte Fachperson fundiert klinisch untersuchen zu lassen. Im Rahmen dieser Untersuchungen müssen - ungeachtet der bereits vorhandenen medizinischen Dokumentation - vertiefte Anstrengungen unternommen werden, damit alle wichtigen Aspekte erfasst werden, die für eine gesundheitliche Entwicklung verantwortlich sein können. Voraussetzung dafür sind ein angemessener Zeitrahmen und eine offene und ungestörte Kommunikation. Es muss der Fachperson auch zugestanden werden, sämtliche nötigen Zusatzuntersuchungen durchführen zu können, die gegenüber der zu begutachtenden Person begründet werden sollen.

 

Zentral für die Beurteilung ist die Funktionsfähigkeit der zu begutachtenden Personen wobei die entsprechenden Indikatoren fachlich korrekt durch spezialisierte Disziplinen erfasst werden und massgeblich in die interdisziplinäre Beurteilung einfliessen,  wie im Urteil Urteil 8C_130/2017 vom 30. November 2017 (Ziffer 5.2.2) festgehalten: „In grundsätzlicher Hinsicht kann eine Diagnose, soweit darin ein Bezug zum Schweregrad der Erkrankung besteht, selbst bereits ein Schweregradindikator sein, insbesondere dann, wenn die Begründung der Diagnose einen ausreichenden Bezug zur funktionserheblichen Befundlage aufweist.“

Nach Abschluss der Untersuchungen finden bei interdisziplinären Gutachten die Konsensgespräche der beteiligten Fachärzte statt, bei denen eine fachliche Stellungnahme aufgrund aller zur Verfügung stehenden Informationen gebildet und anschliessend schriftlich verfasst wird.

Schlussfolgerung des Gutachtens unter Berücksichtigung der Sozialversicherungsgesetze 

Im Sinne des Gesetzes sind nur medizinische Gründe, die zu einer Leistungsminderung führen können, bezüglich der Beeinträchtigung der Arbeits- beziehungsweise Erwerbsfähigkeit, massgebend. 

Ferner bestehen wichtige Unterschiede zwischen dem Invaliden- und dem Unfallversicherungsgesetz. Im Invalidenversicherungsgesetz müssen die Fachpersonen prüfen, ob eine nachweisbare gesundheitliche Störung ungeachtet ihrer Grundlage Krankheitswert hat und Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind. Hingegen anerkennt das Unfallversicherungsgesetz die Leistungspflicht nur dann, wenn eine nachweisbare gesundheitliche Störung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf den erlittenen Unfall zurückzuführen ist.

Low-Level assessments

Low Level Assessments / Plausibilisierungen zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit (im Bereich Taggeldversicherung)

 

Unsere Aufgabe als unabhängige Experten liegt auch in der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von Versicherten im Bereich der Taggeldversicherung. Mit fundierten medizinischen Einschätzungen unterstützen wir Versicherer dabei, schnelle und belastbare Entscheidungen zu treffen. Dabei berücksichtigen wir stets die individuellen Gegebenheiten der Versicherten und stellen sicher, dass unsere Beurteilungen sowohl präzise als auch praxisnah unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitsumfelds sind. 

 

Im Unterschied zu einer interdisziplinären medizinischen Begutachtung, die häufig einen längerfristigen Verlauf analysiert, handelt es sich bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit um eine Momentaufnahme. Sie ist weniger umfangreich, aber gezielt darauf ausgerichtet, ein pragmatisches und effizientes Werkzeug mit möglichst frühzeitiger Anwendung im Prozess zu sein. Das Ziel ist, eine für alle Seiten adäquate Lösung zu finden und im Idealfall den Weg zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu ebnen.  

 

Wir achten auf eine ganzheitliche Betrachtung, die sowohl physische als auch psychische Aspekte einbezieht, ohne dabei die konkreten beruflichen Anforderungen aus den Augen zu verlieren. Unsere Expertisen bieten Klarheit und Orientierung, indem sie transparent, verständlich und auf den Punkt formuliert sind.  

 

Als kompetente Partner stehen wir Versicherern und Versicherten mit unserer Erfahrung zur Seite, um faire und nachhaltige Lösungen für alle Beteiligten zu entwickeln. Auch hier ist Neutralität oberstes Gebot. Unser Engagement liegt darin, qualitativ hochwertige medizinische Beurteilungen zu liefern, die zu einer effizienten Entscheidungsfindung beitragen und langfristig positive Ergebnisse fördern.

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Kundenmeinungen

Informationen für Versicherte

Oberstes Gebot bei der Erstellung von Gutachten ist uns die Neutralität

Das medizinische Gutachten wird als Schnittstelle zwischen Medizin und Rechtsanwendung bezeichnet. Unsere Aufgabe als Medizinier ist es, den jeweiligen medizinischen Sachverhalt zu klären um dem Rechtsanwender (z.B. der Versicherung oder dem Gericht) die Möglichkeit zu geben, korrekte Entscheidungen zu treffen. 
Das bezieht sich auch auf komplexe Sachverhalte, bei welchen nichtärztliche Fachpersonen beigezogen werden z.B. aus dem Bereich Psychologie, Neuropsychologie oder Fachpersonen für Erfassung der Funktionsfähigkeit etc. 

Die Federführung der Gutachten obliegt ausschliesslich gemäss Swiss Insurance Medicine (SIM) zertifizierten medizinischen Fachpersonen.

Hierfür haben wir ein einwandfreies, den Qualitätsstandards genügendes Gutachten abzuliefern. Die Standards fassen wir in Anlehnung an das Bundesgericht folgendermassen auf: Das Gutachten hat die gestellten Fragen umfassend zu beantworten und soll auf allseitigen Untersuchungen beruhen. Das Gutachten berücksichtigt die beklagten Beschwerden und wird in Kenntnis und gegebenenfalls in Auseinandersetzung mit den vorhandenen Akten abgegeben. Das Gutachten soll in der Darlegung der medizinischen Zusammenhänge und in der Beurteilung der medizinischen Situation einleuchten und Schlussfolgerung enthalten, die so begründet sind, dass sie nachvollzogen werden können. Die erwähnten Standards zu erfüllen ist unsere Verpflichtung den Versicherten Personen wie den Auftraggebern gegenüber.

Das Gutachten führen wir nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens durch und in Bestrebung bei der Begutachtung eine für die zu begutachtende Person angenehme und offene Atmosphäre herzustellen. Wir sind uns dabei der besonderen Bedeutung der Begutachtungssituation und auch der dadurch entstehenden möglichen Belastung für die Versicherten bewusst und sind daher bemüht, die Rahmenbedingungen für die Beteiligten so angenehm wie möglich zu gestalten.

Der genaue Ablauf der Begutachtung, die beteiligten Experten, Ort und Zeit der Untersuchung sowie weitere Informationen erhalten Sie durch das Sekretariat im Vorfeld. Bitte bringen Sie zum Termin ein rechtsgültiges Ausweisdokument (ID) sowie weitere Dokumente nach Absprache mit.

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Über uns

Unser Team

Prof. Dr. med. B. Radanov

Facharzt FMH Psychiatrie und Psychotherapie

Psychosomatik SAPPM

Zertifizierter medizinischer Gutachter SIM​​

Geschäftsführender Experte

K. Puls

Facharzt FMH Psychiatrie und Psychotherapie

Vertrauensarzt SGV

Zertifizierter medizinischer Gutachter SIM

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